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Burgenland

ESF - Europäischer Sozialfonds
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2), Schwerpunkt 1 (Mitarbeiterqualifikation)
Bereitgestellt von: Arbeitsmarkt Service Burgenland  

  • Antragstellung durch Arbeitgeber
  • Ausnahmen
    • Gebietskörperschaften
    • sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts  
    • politische Parteien  
    • radikale Vereine  
  • Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?  
    • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre
    • Frauen und Männer unter 45 Jahren, wenn Sie
      • an Qualifizierungsmaßnahmen in Qualifizierungsverbünden teilnehmen oder 
      • niedrig qualifiziert sind  
    • Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
    • Wiedereinsteigerinnen
  • Wer kann diese Förderung NICHT in Anspruch nehmen?
    • UnternehmenseigentümerInnen 
    • Handelsrechtliche GF von Unternehmen und statutarische GF von Vereinen 
    • Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften 
    • ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen) 
    • Lehrlinge 
    • Geringfügig Beschäftigte 
  • Was wird gefördert? 
    • Arbeitsmarktpolitisch sinnvoll  
    • Inhaltsabklärung - Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen
    • Mindestens 16 Einheiten (1 EH = 50 min)  
    • Das Begehren muss vor Beginn der Schulung eingereicht werden  
  • Woraus besteht das Förderbegehren? 
    • Angaben zu den Kursen als Ergebnis des Bildungsplans und zu den TeilnehmerInnen pro Kurs  
    • Personenblatt pro TeilnehmerIn 
    • Bildungsplan pro TeilnehmerIn 
    • Verpflichtungserklärung 
  • Wieviel wird gefördert?  
    • 3/4 der anerkennbaren Kursgebühren 
    • Bei firmeninternen Schulungen max. € 2.080,00 pro Tag  
    • Die maximalen förderbaren Kurskosten pro TeilnehmerIn und Tag betragen € 390,00.  
    • Bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Naheverhältnisses zwischen Förderwerber und Bildungsunternehmen/TrainerIn werden pro TeilnehmerIn und Tag max. € 260,00 als förderbare Kosten anerkannt.  
    • Die maximale Höhe der anerkennbaren Kursgebühren beträgt pro Person und Begehren maximal €10.000,00. Bei Qualifizierungsmaßnahmen, die länger als 2 Jahre dauern, erhöht sich die diese Obergrenze um 50%.  
    • De-minimis-Regel Höchstgrenze bis € 200.000,00  
    • Abrechnung 3 Monate nach Ende der Qualifizierungsmaßnahme 
  • ANTRAG
       
      



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