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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BMD GmbH



BMD GmbH
Donnerstraße 10
D-22763 Hamburg
+49 (40) 55 43 92-0
getconnected@bmd.de
 

I. Allgemeine Bedingungen

1. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages

1.1 Allen Vertragsabschlüssen mit der BMD GmbH liegen, sofern nicht eigenständige Verträge gesonderte Regelungen beinhalten, die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit Auftragserteilung an und diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Für Miet-, Mietkauf-, Lizenz-, Handelswaren- (insbesondere Fremdsoftware) und Wartungsverträge (insbesondere Fremdsoftware) gelten zusätzliche Bedingungen. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, gleichgültig wann BMD GmbH diese Bedingungen zugehen. 

1.2 Alle Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 4 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch BMD GmbH und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. BMD GmbH ist berechtigt zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.

1.3 Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in beim Vertragsabschluss gültigen Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften. BMD GmbH behält sich Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt. 

1.4 Sämtliche Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5 BMD GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zu ändern. Die jeweiligen Änderungen sind dem Auftraggeber von BMD GmbH schriftlich bekannt zu geben. Der Auftragnehmer wird darauf hinweisen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrags wird, wenn der Auftraggeber dieser Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Bekanntgabe durch BMD GmbH schriftlich widerspricht. Im Falle des Widerspruchs durch den Auftraggeber hat BMD GmbH das Recht, den eingegangenen Softwarelizenz- und Softwarewartungsvertrag mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende zu kündigen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Preise verstehen sich in EUR ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 

2.2 BMD GmbH berechnet die gem. Auftrag/Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

2.3 Rechnungen sind sofort nach Erhalt bar oder durch das Bankabbuchungsverfahren ohne Abzug zahlbar, es sei denn, dass gesonderte Zahlungsbedingungen in Schriftform vereinbart und bestätigt sind.

2.4 Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen sind ausgeschlossen. 

2.5 Die Aufrechnung mit von BMD GmbH bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung

3.1 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhält BMD GmbH über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, so kann BMD GmbH bezüglich laufender Aufträge die Weiterarbeit bis zur vollen Vorauszahlung oder entsprechenden Sicherheitsleistung einstellen. Wird dies innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, ist BMD GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten, einschließlich entgangenem Gewinn, in Rechnung zu stellen. 

3.2 Ist eine Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald eine Teilzahlung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig BMD GmbH eingeht. 

3.3 Im Fall des Verzuges oder der Stundung ist BMD GmbH vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verlangen. 

4. Eigentumsvorbehalt 

4.1 Sämtliche von BMD GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von BMD GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BMD GmbH zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die BMD GmbH durch die Rücknahme entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

4.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Bei Zugriffen durch Dritte hat er BMD GmbH unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen zu unterrichten. 

4.3 Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch BMD GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5. Lieferzeit 

5.1 Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist ist nur vereinbart, wenn diese von BMD GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

5.2 Eine in etwa verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen, sowie nicht vor Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung. Ist Individual-Software bzw. individuell angepasste Standardsoftware Vertragsgegenstand, so gilt dies insbesondere auch für die vom Auftraggeber für die Systemanalyse und Programmierung beizubringenden Unterlagen und Informationen.

5.3 Eine etwaige verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn BMD GmbH bis zu ihrem Ablauf einen Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.

5.4 Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern sowohl Lieferzeiten als auch eine ggf. verbindlich vereinbarte Lieferfrist angemessen. 

5.5 Eine angemessene Verlängerung von Lieferzeiten und verbindlichen Lieferfristen tritt auch ein bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens und der Einflussnahme der BMD GmbH liegen. Treten die genannten Umstände bei Vorlieferanten ein, so führt dies ebenfalls zu einer entsprechenden Verlängerung.

6. Liefer- und Leistungsverzug, Unmöglichkeit 

6.1 Gerät BMD GmbH in Verzug, kann der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10 % des Werts des Auftragsteils, der nicht erfüllt wurde, zu verlangen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BMD GmbH vorliegt. 

6.2 Im Fall des Verzuges kann der Auftraggeber, sofern er nicht gemäß Ziffer 6.1 vorgeht, höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung bzw. Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, als Verzugsentschädigung fordern. Ausgeschlossen sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens BMD GmbH vorliegt, alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers einschließlich Schadenersatzansprüche aus entgangenem Gewinn und Folgeschäden. 

6.3 Ziffer 6.1 und 6.2 gelten entsprechend im Fall einer von BMD GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung.

7. Lieferung, Gefahrübergang und Entgegennahme 

7.1 BMD GmbH liefert nach Wahl ab Werk oder ab unserer Niederlassung unter vorläufiger Übernahme der anfallenden Kosten. Die verauslagten Kosten kann BMD GmbH dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

7.2 Teillieferungen und Teilleistungen durch BMD GmbH sind zulässig.

7.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn BMD GmbH Anfuhr, Aufstellung und Implementierung übernommen hat.

7.4 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 9 entgegenzunehmen. 

8. Annahmeverzug 

8.1 Nimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, so ist BMD GmbH berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte von BMD GmbH, unter den Voraussetzungen der § 326 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 

8.2 Verlangt BMD GmbH Schadenersatz wegen Nichterfüllung, kann BMD GmbH 20 % des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtem Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. BMD GmbH behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. 

9. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung

9.1 Im Fall mangelhafter Lieferung leistet BMD GmbH Gewährleistung für 12 Monate ab Lieferung oder Leistung. Diese Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Sachen und nur auf Mängel, die die Lieferung oder Leistung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen. 

9.2 BMD GmbH haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, Nichtbeachtung unserer Aufstellbedingungen (insbesondere der allgemeinen und zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Systemvoraussetzungen), natürliche Abnützung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht durch uns verschuldet sind. BMD GmbH haftet insbesondere nicht für die Lauffähigkeit von Softwareprogrammen auf Hardware, die nicht von BMD GmbH geliefert wurde und die nicht den allgemein gültigen Systemvoraussetzungen entspricht. 

9.3 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, so hat er nur offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. 

9.4 Durch vom Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß, ohne Zustimmung von BMD GmbH vorgenommene Instandsetzungsarbeiten und sonstige Eingriffe, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistungsverpflichtung von BMD GmbH aufgehoben. 

9.5 BMD GmbH verpflichtet sich bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile werden Eigentum von BMD GmbH. Zur Vornahme der Nachbesserungen bzw. dem Ersatz hat der Auftraggeber BMD GmbH die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig.

9.6 Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungs-ansprüche des Auftraggebers sowie Ansprüche auf Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Nichteinhaltung von zugesicherten Eigenschaften. Der Höhe nach ist eine etwaige Haftung stets auf den Ersatz eines typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. 

9.7 Die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, Vorschläge, Berechnungen, Analysen usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung der Produkte der BMD GmbH erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. 

10. Ausfuhrbestimmungen

Beim Export der von BMD GmbH gelieferten Waren hat der Auftraggeber die einschlägigen Ausfuhrbestimmungen zu beachten. 

11. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand 

Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie die Lieferungen und Leistungen der BMD GmbH, mit Ausnahme von Leistungen beim Auftraggeber ist der Sitz von BMD GmbH bzw. ihrer Niederlassung. Es gilt deutsches Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist nach Wahl von BMD GmbH der Sitz der Firma oder der Niederlassung, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

II. Ergänzende Software-Lizenzbedingungen für BMD GmbH eigene Softwareprodukte

1. Vertragsgegenstand

BMD GmbH räumt dem Lizenznehmer ab dem Tag der Programminstallation gegen Einmallizenzgebühr das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der im Auftrag bzw. auf der Anlage zum Auftrag aufgeführten Programme während der Dauer des dazu abgeschlossenen Wartungsvertrages ein. 

2. Leistungsumfang 

BMD GmbH übergibt dem Lizenznehmer das Programm einsatzbereit und z. Z. in Form von maschinenlesbaren Programmdatenträgern einschließlich der zur Nutzung der Anwendersoftware erforderlichen Programmbeschreibung auf diesem Datenträger. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Programm entsprechend dieser Programmbeschreibung einzusetzen. 

3. Programmübergabe

Die Übergabe des Programms erfolgt zu dem vereinbarten Termin (Lizenz- und Wartungsbeginn)gem. Auftragsbestätigung. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass zu diesem Termin die für die Programm-übergabe erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere was die Hardware- und Netzwerkvoraussetzungen anbelangt sowie die Bereitstellung von Mitarbeitern zur Einweisung. 

4. Softwareinstallation

Auf Wunsch des Lizenznehmers installiert BMD GmbH die Software und arbeitet das für die Programmbenutzung vorgesehene Personal in die Anwendung und Handhabung des Programms ein. Die Kosten dieser Installation und Einarbeitung sind zu den im Angebot oder durch Auftrag festgelegten  Konditionen vom Lizenznehmer gesondert zu vergüten. 

5. Gewährleistung, Haftung

Aufgrund der vielfältigen Zusammenhänge ist es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich, unter sämtlichen Anwendungsbedingungen Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. BMD GmbH gewährleistet die Nutzbarkeit der Programme entsprechend der in der Programmbeschreibung (siehe ZifferII/2.) dargestellten Arbeitsweise, sofern die zur Verwendung der Programme erforderliche Hardware- bzw. Betriebssystem- und ggf. Netzwerkkonfiguration vorhanden ist. Dies gilt auch bei notwendigen Änderungen, Ergänzungen und Updates. Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Programmübergabe.

Sollte entsprechend Ziffer 3 eine stufenweise Übergabe von selbständig nutzbaren Software-modulen erfolgen, beginnt die Verjährungsfrist ab Übergabe des jeweiligen Moduls. Die Gewährleistung umfasst die kostenlose Beseitigung von Programmfehlern. Ist eine Fehlerbeseitigung nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie verweigert bzw. durch BMD GmbH unzumutbar verzögert, hat der Lizenznehmer nach seiner Wahl das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen oder den Lizenzvertrag zu kündigen, bzw. bei Fehlern in Programmänderungen gem. ZifferI/7. den davon betroffenen Software-Lieferungs- und Leistungsschein zu kündigen.

Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Lizenznehmers (vertraglich und außervertraglich) gegen BMD GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden und aus der Durchführung der Fehlerbeseitigung, soweit von BMD GmbH nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Der Lizenznehmer hat erkennbare Programmfehler unverzüglich nach Übergabe, versteckte Fehler unverzüglich nach Entdeckung schriftlich per Einschreiben zu rügen und BMD GmbH die zur Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen und Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen, sowie die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ziffer I/9.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend. Stellt sich heraus, dass vom Lizenznehmer gerügte Fehler auf Anwendungsfehler zurückzuführen sind, so ist BMD GmbH berechtigt, den durch die Fehleraufklärung entstandenen Aufwand dem Lizenznehmer in Rechnung zu stellen. 

6. Programmerweiterungen

Wünscht der Lizenznehmer Erweiterungen der Programme, so sind darüber zwischen dem Lizenznehmer und BMD GmbH gesonderte schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Insbesondere werden die beabsichtigten Erweiterungen erst nach Vorlage der von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Organisationsbeschreibungen (Pflichtenheft) begonnen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Änderungen oder Erweiterungen in den ihm überlassenen Programmen ohne Zustimmung durch BMD GmbH vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. 

7. Rechte am Programm / Programmschutz

Alle Rechte an dem Programm, die über die in diesem Vertrag vereinbarte Nutzung hinausgehen, verbleiben bei BMD GmbH. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm oder Programmteile Dritten zugänglich zu machen, an Dritte zu übertragen oder Dritten die Nutzung des Programms zu gestatten. Das Erbringen von Leistungen für Dritte auf der Anlage mit Hilfe des Programms ist ihm jedoch erlaubt. Das Anfertigen von Duplikaten des Programms oder Teilen davon durch den Lizenznehmer ist nur zum Zweck der Datensicherung zulässig. 

Im Übrigen ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Programm und sämtliche Programmunterlagen vertraulich zu behandeln. Er hat darüber hinaus alle Anstrengungen zu unternehmen, das Programm vor Missbrauch, insbesondere der unberechtigten Weitergabe auch durch seine Mitarbeiter und durch Dritte zu schützen. Der Lizenznehmer haftet BMD GmbH für jeden Schaden, der uns aus einer Verletzung dieser Schutzbestimmungen entsteht. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen kann BMD GmbH außerdem die Lizenz aus wichtigem Grund kündigen und eine Vertragsstrafe erheben. Diese beträgt das Zehnfache der jeweiligen Einmallizenzgebühr. 

8. Softwarewartung und Softwareweiterentwicklung

Für das zur Nutzung überlassene Programm ist, außer im Falle des Abschlusses eine Softwaremietvertrages, ein Softwarewartungsvertrag abzuschließen. Bei den im Auftrag mit BMD gekennzeichneten Softwareprogrammen übernimmt die BMD Systemhaus GmbH, A-4400 Steyr, Sierninger Straße 190, die Pflege und Weiterentwicklung des Programms entsprechend dem abgeschlossenen  Softwarewartungsvertrag. Die BMD GmbH tritt in diesem Fall ihre Verpflichtung an die BMD Systemhaus GmbH, Steyr, ab.

Für alle übrigen, überlassenen Programme übernimmt der jeweilige Hersteller, unabhängig von einer Beauftragung von BMD GmbH zur Lieferung dieser Programme die Pflege und Weiterentwicklung des Programms. Mit Beauftragung und Unterzeichnung des Auftrages wird eine entsprechende Abtretung der BMD GmbH dieser Verpflichtung an den jeweiligen Hersteller unwiderruflich anerkannt.

9. Vertragsende, Löschung der Programme

Aus Gründen der Produkthaftung verpflichtet sich der Lizenznehmer, am Ende der Vertragsdauer des abgeschlossenen Softwarelizenz- und Wartungsvertrages, spätestens aber am letzten Tage der Vertragsgültigkeit, die ihm überlassenen Programme und Programmunterlagen sowie die angefertigten Duplikate und Vervielfältigungen zu vernichten bzw. zu löschen und dem Lizenzgeber diese Vernichtungen und Löschungen schriftlich per Einschreiben innerhalb 8 Arbeitstagen zu bestätigen. Als Nachschlagewerk und zum Zweck für Prüfungen und Revisionen ist der Lizenznehmer berechtigt, eine auf dem Stand des Datums der Vertragsbeendigung aktuellen Wartungslevels aktualisierte Einzelplatzversion der Softwareprogramme vorzuhalten. Eine produktive, dem ursprünglichen Erwerbsgrund der Softwareprogramme entsprechende  und aktive Verwendung dieser installierten Version ist ausdrücklich untersagt.

III. Ergänzende Bedingungen

1. für die Softwarewartung und Weiterentwicklung der BMD eigenen Softwareprodukte

Mit der Beauftragung zur Einräumung des Nutzungsrechtes an der BMD Software, wird ein gesonderter Wartungsvertrag abgeschlossen. Diese AGB regeln insbesondere die Punkte, die im Softwarewartungsvertrag nicht geregelt sind. In allen anderen Punkten gelten für die Wartung und Weiterentwicklung der Software die Bestimmungen des Softwarewartungsvertrages.

2. für die Softwarewartung und Softwareüberlassung der Produkte der SBS Software GmbH

Mit der Beauftragung zur Einräumung des Nutzungsrechtes an den Softwareprodukten der SBS Software GmbH, Bretten, wird ein gesonderter Wartungsvertrag für diese Produkte abgeschlossen. Diesem Softwarewartungsvertrag liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Software-Überlassung und die Software-Pflege der SBS Software GmbH zu Grunde. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erkennt der Lizenznehmer ausdrücklich an, dass BMD GmbH ihre Verpflichtungen zur Gewährleistung durch Annahme einer Abtretung dieser, an die SBS Software GmbH, Bretten, abgetreten hat.

3. für den Abschluss eines Softwaremietvertrages

Entscheidet sich der Lizenznehmer die Software von BMD GmbH zu mieten, gelten für dieses Mietverhältnis die Bestimmungen des BMD Software Mietvertrages. Im Falle der Miete der Software wird kein gesonderter Softwarewartungsvertrag geschlossen. Vielmehr beinhaltet der BMD Software Mietvertrag auch die Regelungen des BMD Softwarewartungsvertrages. Diese AGB regeln insbesondere die Punkte, die im BMD Softwaremietvertrag nicht geregelt sind. In allen anderen Punkten gelten die Bestimmungen des Softwaremietvertrages.

4. für den Abschluss eines Mietkaufvertrages

Entscheidet sich der Lizenznehmer das Nutzungsrecht an den im Auftrag aufgeführten Softwareprodukten  im Rahmen eines Mietkaufes zu erwerben, so gelten in diesem Fall die Bestimmungen des BMD Mietkaufvertrages. Im Falle des Mietkaufes, ist ebenfalls ein gesonderter Softwarewartungsvertrag abzuschließen. Diese AGB regeln insbesondere die Punkte, die im BMD Mietkaufvertrag nicht geregelt sind. In allen anderen Punkten gelten die Bestimmungen des Mietkaufvertrages.

Stand: 01.09.2012

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